Wie kann ich mein Training bei Train-Together starten?
Für einen guten Start ins Training ist es wichtig, dass ich Sie & Ihren Hund kennen lerne und mir ein Bild über Ihren derzeitigen Ausbildungsstand machen kann.
Dies geschieht in einem "Erstgespräch" bei dem Sie mir auch gerne all Ihre Fragen stellen können und ich Ihnen einen individuellen Trainingsplan erstelle. Ein Erstgespräch dauert in der Regel 60 Minuten und kostet wie ein Einzeltraining 70,00.
Nach welcher Trainingsmethode wird bei Train-Together trainiert?
Mein Training basiert auf dem neuesten kynologischen Stand und wird durch neue Fortbildungen immer auf dem laufenden gehalten. Das Training läuft für den Hund immer positiv ab, weil nur dann eine gute Atmosphäre zum Lernen geschaffen wird!
Trainingsmethoden wie "Klickertraining" sind jederzeit möglich aber kein Muss.
Welche Zahlungsmethoden gibt es?
Grundsätzlich gilt für Trainings Barzahlung. Wenn allerdings ein Kurs gebucht wird, kann dieser auch per Überweisung bezahlt werden.
Ich bitte um Verständnis, dass KEINE Bankomatzahlung möglich ist!
Was tun, wenn ich Fragen zum Trainingsplan habe?
Gerne stehe ich meinen Kunden bei akuten Fragen auch telefonisch zur Verfügung. Handelt es sich um ein komplexes Problem, bitte ich Sie einen Trainingstermin auszumachen, bei dem wir Ihre Fragen in Ruhe klären können.
Sollte ich nicht telefonisch erreichbar sein, sprechen Sie mir Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen bitte auf die Mailbox und ich rufe Sie, sobald es mir möglich ist, zurück! Gerne können Sie auch per Mail Kontakt aufnehmen.
Wiener Sachkundenachweis
Seit 2019 muss in Wien für Ersthundehalter oder Hundehalter die seit 2 Jahren keinen Hund gemeldet haben, ein Sachkundenachweis erbracht werden. Dieser besteht aus einem 4 stündigen Theorievortrag und sollte vor Anschaffung des Hundes absolviert werden.
NÖ Hundepass
Seit 2023 muss jeder Hundehalter bei Neuanschaffung eines Hundes den NÖ Hundepass absolvieren. Dieser Beinhaltet einen 1 Stündigen Vortrag von einem Tierarzt und einen 2 Stündigen Vortrag von einer sachkundigen Person.
Gemäß § 5 Abs. 2 ist die allgemeine Sachkunde auch dann als vorliegend anzusehen, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter eine absolvierte Ausbildung oder Prüfung nach vergleichbaren, gleichwertigen Vorschriften, z.B. auch eines anderen Bundeslandes (wie derzeit z.B. Wien, Oberösterreich) nachweisen kann.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, über diese Alternative.